Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 05/2009

1. Vertragsgegenstand / Anwendungsbereich Diese AGB gelten für alle Schulungen, die durch die Firma Schreibtischwelt – Daniela Berg, nachfolgend SWB genannt, durchgeführt werden.

2. Leistungsumfang Der Umfang der von SWB geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus des Leistungs- und Preisbeschreibung des Schulungsangebots von SWB. Nebenabreden bestehen nicht. Die Schulung wird von SWB nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der/die Auftragnehmer/in ist zur regelmäßigen Mitarbeit verpflichtet, um das Erreichen des Schulungsziels zu gewährleisten.

3. Zeit und Ort der Leistungserbringung Termin und Ort der Schulung werden rechtzeitig durch SWB bekannt gegeben. SWB behält sich jedoch jederzeit das Recht zur änderung aus betrieblichen Gründen vor.

4. Anmeldung Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder E-Mail). Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Schulungsgebühr.

5. Zahlungsbedingungen Die Schulungsgebühr ist vor Beginn der Schulung und mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Sollte die Zeit ab Rechnungsstellung und Schulungsbeginn weniger als 10 Tage betragen, so muß die Schulungsgebühr spätestens 2 Tage vor Schulungsbeginn auf dem Konto der SWB gutgeschrieben sein.

6. Rücktrittsrecht Soweit die für die Durchführung der Schulung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist SWB berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet SWB eine bereits gezahlte Schulungsgebühr bzw. storniert die Rechnung über eine noch nicht gezahlte Schulungsgebühr. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmerin/des Teilnehmers besteht nicht. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber SWB vom Vertrag zurück zu treten. Bei Rücktritt eingehend bei SWB bis zu 2 Wochen vor Schulungsbeginn berechnet SWB lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 6,50 €, bei Rücktritt eingehend bei SWB bis zu 6 Tagen vor Schulungsbeginn berechnet SWB 20 % der Schulungsgebühr, bei Rücktritt eingehend bei SWB bis zu 2 Tagen vor Schulungsbeginn berechnet SWB 40 % der Schulungsgebühr jeweils zzgl. Mehwertsteuer. Bei späterem Rücktritt oder einem auch nur teilweisen Nichterscheinen der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur Schulung bleibt die gesamte Schulungsgebühr zu zahlen.

7. Ersatzperson Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, soweit SWB nicht aus wichtigem Grund widerspricht.

8. Haftung SWB garantiert nicht den Eintritt des Schulungserfolgs, da dieser zu einem erheblichen Teil vom persönlichen Einsatz und der persönlichen Fähigkeit der Teilnehmerin/des Teilnehmers abhängt. SWB haftet für den bei Nichteintritt des Schulungserfolges lediglich, sofern der Nichteintritt ausschließlich auf einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch SWB beruht, deren Einhaltung für das Erreichen des Schulungsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe der gezahlten Schulungsgebühr beschränkt. Darüber hinaus haftet SWB lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Der/die Teilnehmer/in haftet SWB gegenüber für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn für Schäden aus der Verletzung Leib, Leben oder Gesundheit, für die der/die Teilnehmer/in auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Darüber hinaus haftet der/die Teilnehmer/ in auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern dadurch die Durchführung der Schulung insgesamt für SWB zum vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich gemacht wird. Für den Fall, dass der/die Teilnehmer/in eine Ersatzperson zur Teilnahme an der Schulung stellt, haftet der/die Teilnehmer/in in vorbenanntem Umfang auch für von der Ersatzperson verursachte Schäden gegenüber SWB neben der Ersatzperson.

9. Schweigepflicht, Datenschutz Der/die Teilnehmer/in ist mit der Be- und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung von Schulungen durch SWB einverstanden. SWB wird über alle ihr anlässlich der angebotenen Schulung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Stillschweigen bewahren. Eine Ausnahme gilt, sofern der/die Teilnehmer/in SWB von dieser Schweigepflicht entbindet. Bei der zur Durchführung der Schulung erforderlichen Einschaltung Dritter gilt die Entbindung von der Schweigepflicht mit Vertragsschluss als erteilt. SWB stellt die Verschwiegenheit des Dritten sicher.

10. Aufrechnung Der/die Teilnehmer/in kann gegenüber Forderungen der SWB nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen.

11. Schriftform änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch füe die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort Als Gerichtsstand wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der von SWB angebotenen Schulung Berlin vereinbart.

13. Rechtswahl Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bedingungen oder Teile dieser unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine Bedingung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bedingung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

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